Städtebauliche Erneuerung, Zuschuss für Sozialen Zusammenhalt beantragen (SZP) (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)" nach der Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung – RL StBauE, Nr. 03602
Ihre Stadt oder Gemeinde kann auf Antrag eine Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" (SZP) erhalten. Gefördert werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung.
Eine Gesamtmaßnahme ist die Einheit aller Einzelmaßnahmen, die in einem Zeitraum von mehreren Jahren in einem räumlich abgegrenzten Fördergebiet umgesetzt werden sollen. Sie können Zuwendungen aus diesem Programm an Dritte für zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen weiterleiten. Interessierte Dritte wenden sich bitte unmittelbar an ihre Stadt oder Gemeinde.
Gefördert werden können beispielsweise:
- Aufwertung und Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums,
- Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infrastruktur,
- Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport,
- Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft,
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge,
- Quartiersmanagement und Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement.
Ziel ist die Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und der Nutzungsvielfalt in den Quartieren, die Integration aller Bevölkerungsgruppen und die Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft. Vor Ort bestehende oder bereits geplante Projekte, Mittel und Akteure sind im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive in die Förderung der Quartiere einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- Städte und Gemeinden mit mindestens 2.000 Einwohnern
- gegebenenfalls: kooperierende Städte und Gemeinden (eine davon mit mindestens 2.000 Einwohnern)
Weitere Voraussetzungen:
- Unter Beteiligung der Bürgerschaft entsteht ein städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind.
- Maßnahmen des Klimaschutzes- und der Klimaanpassung werden umgesetzt.
Über alle Voraussetzungen informieren Sie sich im Detail in der jeweils aktuellen Programmausschreibung im Sächsischen Amtsblatt und auf der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).
Verfahrensablauf
Bitte nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die SAB.
- Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Förderportal der SAB. Den Zugang erhalten Sie über die SAB.
- Informieren Sie sich bitte zum Vorgehen auf der Programmseite der SAB.
Erforderliche Unterlagen
Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der jeweiligen aktuellen Programmausschreibung und der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
- Fristen in der Programmausschreibung (Veröffentlichung im Vorjahr des jeweiligen Programmjahres im Sächsischen Amtsblatt).
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 19.02.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.