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Städtebauliche Erneuerung, Zuschuss für Lebendige Zentren beantragen (LZP) (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm "Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" (LZP) nach der Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung – RL StBauE, Nr. 03601

Ihre Stadt oder Gemeinde kann auf Antrag eine Zuwendung aus dem Bund- Länder-Programm "Lebendige Zentren" (LZP) erhalten. Gefördert werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung.

Eine Gesamtmaßnahme ist die Einheit aller Maßnahmen, die in einem Zeiraum von mehreren Jahren in einem räumlich abgegrenzten Fördergebiet in Ihrer Stadt oder Gemeinde umgesetzt werden sollen. Zuwendungen aus diesem Programm kann Ihre Stadt oder Gemeinde an Dritte für zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen weiterleiten. Interessierte Dritte wenden sich bitte unmittelbar an ihre Stadt oder Gemeinde.

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen zum Beispiel für:

  • öffentliche und private Bau- und Ordnungsmaßnahmen an Gebäuden, an Straßen, Wegen und Plätzen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Mobilität einschließlich der Optimierung der Fußgängerfreundlichkeit
  • Quartiers- und Citymanagement.

Allgemeines Ziel der Förderung ist die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt in den Quartieren.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

  • Städte und Gemeinden mit mindestens 2.000 Einwohnern
  • gegebenenfalls: kooperierende Städte und Gemeinden (eine davon mit mindestens 2.000 Einwohnern)

Weitere Voraussetzungen:

  • Unter Beteiligung der Bürgerschaft entsteht ein städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind.
  • Maßnahmen des Klimaschutzes- und der Klimaanpassung werden umgesetzt.

Über alle Voraussetzungen informieren Sie sich im Detail in der jeweils aktuellen Programmausschreibung im Sächsischen Amtsblatt und auf der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die SAB.

  • Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Den Zugang erhalten Sie über die SAB.
  • Informieren Sie sich bitte zum Vorgehen auf der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).

Erforderliche Unterlagen

Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der jeweiligen aktuellen Programmausschreibung und der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
  • Fristen in der Programmausschreibung (Veröffentlichung im Vorjahr des jeweiligen Programmjahres im Sächsischen Amtsblatt).

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 19.02.2026

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