Städtebauliche Erneuerung, Zuschuss für den Rückbau eines Wohngebäudes beantragen (WEP) (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebendige Quartiere gestalten" (WEP) nach der Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerng – RL StBauE, Nr. 03505
Ihre Stadt oder Gemeinde kann auf Antrag eine Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebendige Quartiere gestalten (WEP)" für den Rückbau von Wohngebäuden erhalten.
Eine Gesamtmaßnahme ist die Einheit aller Maßnahmen, die in einem Zeiraum von mehreren Jahren in einem räumlich abgegrenzten Fördergebiet umgesetzt werden sollen. Zuwendungen aus diesem Programm kann Ihre Stadt oder Gemeinde an Dritte für zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen weiterleiten. Interessierte Dritte wenden sich bitte unmittelbar an die Stadt oder Gemeinde.
Gefördert wird der Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden oder Wohngebäudeteilen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- Städte und Gemeinden mit mindestens 2.000 Einwohnern
- gegebenenfalls: kooperierende Städte und Gemeinden (eine davon mit mindestens 2.000 Einwohnern)
Weitere Voraussetzung:
- Unter Beteiligung der Bürgerschaft entsteht ein städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind.
Über alle Voraussetzungen informieren Sie sich im Detail in der jeweils aktuellen Programmausschreibung im Sächsischen Amtsblatt und auf der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).
Verfahrensablauf
Bitte nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die SAB.
- Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Förderportal der SAB. Den Zugang erhalten Sie über die SAB.
- Informieren Sie sich bitte zum Vorgehen auf der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).
Erforderliche Unterlagen
Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der jeweiligen aktuellen Programmausschreibung und der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
- Fristen in der Programmausschreibung (Veröffentlichung im Vorjahr des jeweiligen Programmjahres im Sächsischen Amtsblatt).
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 19.02.2026
Zuständige Dienststelle
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