Städtebauliche Erneuerung, Zuschuss für Wachstum und nachhaltige Erneuerung beantragen (WEP) (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebendige Quartiere gestalten" (WEP) nach der Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung – RL StBauE, Nr. 03604
Ihre Stadt oder Gemeinde kann auf Antrag eine Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebendige Quartiere gestalten (WEP)" – Teilbereich Aufwertung – erhalten. Eine Gesamtmaßnahme ist die Einheit aller Maßnahmen, die in einem Zeiraum von mehreren Jahren in einem räumlich abgegrenzten Fördergebiet in Ihrer Stadt oder Gemeinde umgesetzt werden sollen. Zuwendungen aus diesem Programm kann Ihre Stadt oder Gemeinde an Dritte für zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen weiterleiten. Interessierte Dritte wenden sich bitte unmittelbar an ihre Stadt oder Gemeinde.
Gefördert werden können beispielsweise
- die Verbesserung des öffentlichen Raums und des Wohnumfeldes
- Sicherungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen
- Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes,
- städtebauliche Neuordnung sowie die Revitalisierung von Brachflächen durch Umnutzung von brachgefallenen Gebäuden
- Quartiers- und Stadtumbaumanager
Allgemeines Ziel ist unter anderem die Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Ziel ist es, diese Gebiete zu lebenswerten Quartieren auch im Hinblick auf die Klimafolgenanpassung zu befördern.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- Städte und Gemeinden mit mindestens 2.000 Einwohnern
- gegebenenfalls: kooperierende Städte und Gemeinden (eine davon mit mindestens 2.000 Einwohnern)
Weitere Voraussetzungen:
- Unter Beteiligung der Bürgerschaft entsteht ein städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind.
- Maßnahmen des Klimaschutzes- und der Klimaanpassung werden umgesetzt.
Über alle Voraussetzungen informieren Sie sich im Detail in der jeweils aktuellen Programmausschreibung im Sächsischen Amtsblatt und auf der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).
Verfahrensablauf
Bitte nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die SAB.
- Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Förderportal der SAB. Den Zugang erhalten Sie über die SAB.
- Informieren Sie sich bitte zum Vorgehen auf der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).
Erforderliche Unterlagen
Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der jeweiligen aktuellen Programmausschreibung und der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
- Fristen in der Programmausschreibung (Veröffentlichung im Vorjahr des jeweiligen Programmjahres im Sächsischen Amtsblatt).
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 19.02.2026
Zuständige Dienststelle
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