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Städtebauliche Erneuerung, Zuschuss des kommunalen Eigenanteils in der Städtebauförderung beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Erhöhung des kommunalen Eigenanteils für Einzelmaßnahmen nach der Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerng – RL StBauE, Nr. 03606

Ihre Gemeinde kann im Rahmen der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung eine Erhöhung des regulären kommunalen Eigenanteils für eine Einzelmaßnahme erhalten.

Die Finanzierung erfolgt aus zusätzlichen Landesmitteln aus dem Teilprogramm "EFIN"; die Stützung des kommunalen Eigenanteils ist nur für eine Einzelmaßnahme pro Gesamtmaßnahme möglich.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Voraussetzungen

  • die Gemeinde ist in einem Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung aufgenommen
  • die Gemeinde befindet sich zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns nach den Angaben des Kommunalen Frühwarnsystems des Freistaaates Sachsen in einer kritischen oder instabilen Haushaltslage (Kategorie C oder D)
  • die Einzelmaßnahme ist von besonderem städtebaulichem Interesse – Näheres hierzu in den Anwendungshinweisen zum Teilprogramm "EFIN" (siehe –> Weitere Informationen)
  • die Einzelmaßnahme wäre ohne Stützung des Eigenanteils der Gemeinde nicht möglich

Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie der Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung (FRL StBauE), Abschnitt A Nummern 4.3.2 und 4.3.3.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich in einem ersten Schritt zur Beratung an die SAB. Legen Sie in Ihrem Schreiben schlüssig dar, dass die Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Eventuell weitere Unterlagen benennt die SAB.

Frist/Dauer

Antragstellung: vor Beginn der Einzelmaßnahme innerhalb der Gesamtmaßnahme

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 19.02.2026

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