Skip to content

Fischereilicher Hegeplan, Genehmigung beantragen

Allgemeine Informationen

Zur Ausübung der Fischerei muss der Fischereiausübungsberechtigte nach Sächsischem Fischereigesetz (SächsFischG) einen Hegeplan aufstellen und durchführen. Der Hegeplan wird von der zuständigen Stelle auf Genehmigungsfähigkeit geprüft.

Zur Ausübung der Fischerei hat der Fischereiausübungsberechtigte einen Hegeplan aufzustellen und durchzuführen. Der Hegeplan bedarf der Genehmigung durch die zuständige Stelle. Die im Hegeplan festgesetzten Maßnahmen müssen geeignet sein, den Fischbestand nachhaltig zu erhalten und eine ordnungsgemäße Fischerei zu sichern.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 76

Voraussetzungen

  • Nachweis zur Ausübung des Fischereirechts am bestehenden Gewässer in Form eines abgeschlossenen oder bestehenden Pachtvertrages

Verfahrensablauf

  • Der Pächter übermittelt den ausgefüllten Hegeplan zusammen mit dem von beiden Parteien unterzeichneten Pachtvertrag persönlich oder postalisch an die zuständige Stelle.
  • Innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von einem Monat erhält der Pächter den Bescheid über die Genehmigungsfähigkeit des Hegeplans.
  • Dieser Bescheid wird zusammen mit der Bestätigung über die Registrierung des Pachtvertrages oder dessen Beanstandung an den Pächter übersandt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Hegeplan in einfacher Ausfertigung (entweder Hegeplan für Standgewässer oder für Fließgewässer)

Frist/Dauer

  • 1 bis 10 Werktage

Kosten

  • von EUR 70,00 bis EUR 360,00
  • Die Bescheidung ist kostenpflichtig.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 17.07.2025

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):