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Fischereipachtvertrag, Genehmigung beantragen

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle erfasst den Fischereipachtvertrag nach Sächsischem Fischereigesetz (SächsFischG) im Pachtregister. Die Rechtswirksamkeit des Vertrages wird bestätigt, sofern gleichzeitig ein genehmigungsfähiger Hegeplan vorgelegt wird.

Abschluss und Änderung eines Fischereipachtvertrages hat der Pächter unverzüglich durch Übersendung der Vertragsurkunde (dreifach) und des Hegeplans an die zuständige Stelle anzuzeigen.
Auch die vorzeitige Beendigung des Pachtvertrages ist anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 76

Voraussetzungen

  • Abgeschlossener oder bestehender Pachtvertrag für ein fischereilich genutztes Gewässer

Verfahrensablauf

  • Senden oder übergeben Sie den schriftlichen und von beiden Parteien unterzeichneten Pachtvertrag in dreifacher Ausfertigung an die zuständige Stelle.
  • Der Vertrag wird innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von einem Monat registriert und eine Bestätigung an den Pächter übersandt
  • bei Verstößen gegen die Regelungen des SächsFischG kann die zuständige Stelle den Vertrag durch Bescheid beanstanden

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Pachtvertrag in dreifacher Ausfertigung

Frist/Dauer

  • 1 bis 10 Werktage

Kosten

kostenlos

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 21.07.2025

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