Selbstveranstaltete Hoffeste, Förderung beantragen (FRL AbsLE/2019)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag für Einzelunternehmen auf Gewährung einer Zuwendung für selbstveranstaltete Maßnahmen
Wenn Sie ein Hoffest eigenständig planen, können Sie dafür eine Förderung beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beantragen.
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Produktpräsentationen, Ausstellungen, Märkte. Darunter fallen auch selbstveranstaltete Hoffeste einzelner Unternehmen der sächsischen Landwirtschaft mit angeschlossener Direktvermarktung.
Höhe der Förderung:
- Für selbstveranstaltete Maßnahmen wird ein Festbetrag in Höhe von EUR 1.000 gewährt.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 33 - Förderung
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- einzelne Unternehmen der sächsischen Landwirtschaft mit angeschlossener Direktvermarktung
Zuwendungsvoraussetzungen:
- die Maßnahme muss der Erhöhung der Nachfrage nach sowie der Vermittlung von Informationen zu Qualität und Produktionsweisen von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen dienen
Verfahrensablauf
Onlineantrag
Den Antrag erstellen Sie im Förderportal Sachsen, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst bei BundID oder Mein UnternehmensKonto (MUK) registrieren.
- Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag (siehe –> Onlineantrag) und melden Sie sich mit Ihrer BundID oder MUK
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Sie erhalten eine automatische Mitteilung über den Antragseingang an die angegebene E-Mail-Adresse.
- Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wurde.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis ebenfalls über das Förderportal Sachsen ein.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung (falls nicht im Onlineantrag vollständig beschrieben)
- Bei Bedarf behält sich die Bewilligungsbehörde vor weitere Unterlagen abzufordern.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 03.02.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.