Inspektionsbericht über eine Klimaanlage zur Stichprobenkontrolle übermitteln
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Die Landesdirektion Sachsen fordert jährlich 20 von ihr ausgewählte Personen auf, die von ihnen ausgestellten Inspektionsberichte über eine Klimaanlage der GEG-Kontrollstelle zwecks Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie durch die Landesdirektion Sachsen aufgefordert werden, einen Inspektionsbericht mit dazugehörigen Unterlagen zu übermitteln, dann können Sie dafür den hier zur Verfügung stehenden Onlinedienst nutzen.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 37
Voraussetzungen
Das Gebäude, in dem die Klimaanlage oder die kombinierte Klima- und Lüftungsanlage betrieben wird, muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
Verfahrensablauf
Onlinedienst
Reichen Sie Ihre Mitteilung bei der zuständigen Stelle ein. Bitte verwenden Sie dazu den Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag).
- Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
- als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID
- als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK).
- Halten Sie die im Onlinedienst genannte Unterlagen als elektronische Kopie bereit.
Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
Können Sie den Onlinedienst nicht nutzen, reichen Sie Ihr Anliegen alternativ formlos mit der erforderlichen Unterlage (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei der zuständigen Stelle ein.
Erforderliche Unterlagen
Inspektionsbericht
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 99 Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
- § 1 Absatz 2 Sächsische Gebäudeenergie-Verordnung (GebEnVO) – Zuständigkeiten
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 14.04.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.