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Inspektionsbericht über eine Klimaanlage zur Stichprobenkontrolle übermitteln

Allgemeine Informationen

Die Landesdirektion Sachsen fordert jährlich 20 von ihr ausgewählte Personen auf, die von ihnen ausgestellten Inspektionsberichte über eine Klimaanlage der GEG-Kontrollstelle zwecks Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie durch die Landesdirektion Sachsen aufgefordert werden, einen Inspektionsbericht mit dazugehörigen Unterlagen zu übermitteln, dann können Sie dafür den hier zur Verfügung stehenden Onlinedienst nutzen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 37

Voraussetzungen

Das Gebäude, in dem die Klimaanlage oder die kombinierte Klima- und Lüftungsanlage betrieben wird, muss sich im Freistaat Sachsen befinden.

Verfahrensablauf

Onlinedienst

Reichen Sie Ihre Mitteilung bei der zuständigen Stelle ein. Bitte verwenden Sie dazu den Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag).

  • Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
    • als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID
    • als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK).
  • Halten Sie die im Onlinedienst genannte Unterlagen als elektronische Kopie bereit.

Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

Können Sie den Onlinedienst nicht nutzen, reichen Sie Ihr Anliegen alternativ formlos mit der erforderlichen Unterlage (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei der zuständigen Stelle ein.

Erforderliche Unterlagen

Inspektionsbericht

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 14.04.2026

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Ortsauswahl

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