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Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Zwangsaussiedlung in der ehemaligen DDR, Einmalzahlung beantragen

Allgemeine Informationen

Waren Sie in der DDR von Zwangsaussiedlung betroffen? Dann sieht das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) die Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von EUR 7.500 vor.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 28

Voraussetzungen

  • Sie waren in der ehemaligen DDR von einer Zwangsaussiedlung aus dem Grenzgebiet der früheren Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands vom 26. Mai 1952 („Aktion Ungeziefer“) oder der Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. August 1961 („Aktion Kornblume“) betroffen.
  • Die Gewährung dieser Leistung ist auch dann möglich, wenn bereits Ausgleichleistungen wegen des gleichen Verfolgungssachverhaltes gewährt wurden oder zukünftig gewährt werden.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie Ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung formlos oder über die hier in Amt24 bereitgestellten Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei (siehe –> Erforderliche Unterlagen).
  • Im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens werden, falls vorhanden und für das Verfahren notwendig, Auskünfte bei Archiven (zum Beispiel Stasi-Unterlagen-Archiv) eingeholt.
  • Nach Prüfung der Unterlagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 7.500 gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

eventuell vorhandene Unterlagen vom Stasi-Unterlagen-Archiv oder aus den Kreis- beziehungsweise Stadtarchiven

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 17.10.2025

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