Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Zwangsaussiedlung in der ehemaligen DDR, Einmalzahlung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Waren Sie in der DDR von Zwangsaussiedlung betroffen? Dann sieht das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) die Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von EUR 7.500 vor.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 28
Voraussetzungen
- Sie waren in der ehemaligen DDR von einer Zwangsaussiedlung aus dem Grenzgebiet der früheren Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands vom 26. Mai 1952 („Aktion Ungeziefer“) oder der Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. August 1961 („Aktion Kornblume“) betroffen.
- Die Gewährung dieser Leistung ist auch dann möglich, wenn bereits Ausgleichleistungen wegen des gleichen Verfolgungssachverhaltes gewährt wurden oder zukünftig gewährt werden.
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie Ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung formlos oder über die hier in Amt24 bereitgestellten Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei (siehe –> Erforderliche Unterlagen).
- Im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens werden, falls vorhanden und für das Verfahren notwendig, Auskünfte bei Archiven (zum Beispiel Stasi-Unterlagen-Archiv) eingeholt.
- Nach Prüfung der Unterlagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 7.500 gewährt werden.
Erforderliche Unterlagen
eventuell vorhandene Unterlagen vom Stasi-Unterlagen-Archiv oder aus den Kreis- beziehungsweise Stadtarchiven
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 1a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) – Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit in sonstigen Fällen
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 17.10.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.