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Förderung ausländischer Studenten, Georgius-Agricola-Stipendien beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als ausländische Studentin beziehungsweise ausländischer Student in Sachsen an einer Hochschule studieren möchten, können Sie dafür ein Stipendium beantragen.

Gefördert werden ausländische Studierende während ihres Studiums an einer sächsischen Hochschule, insbesondere im Fachbereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT).

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können nur die von den Hochschulen vorgeschlagenen Studierenden sein. Bewilligungsstelle ist das Studentenwerk Freiberg.

Georgius-Agricola-Grundstipendien

  • Gefördert werden Ausgaben zur Deckung des Lebensunterhaltes besonders qualifizierter ausländischer Studierender.
  • Höhe der Förderung richtet sich nach aktuellem monatlichem BAföG-Satz
  • Förderung für die Dauer des Studiums, höchstens für die Dauer der Regelstudienzeit.

Georgius-Agricola-Leistungsstipendien

  • Gefördert werden Ausgaben zur Deckung des Lebensunterhaltes
    • besonders qualifizierter ausländischer Studierender in Staatsexamens-, Diplom-, und Bachelorstudiengängen ab dem dritten Fachsemester und
    • ausländische Studierende in Masterstudiengängen.
  • Förderung in Höhe von EUR 300,00 pro Monat für Studienaufenthalt von maximal 2 Semestern.

Georgius-Agricola-Wirtschaftsstipendien

  • Gefördert werden Ausgaben zum Lebensunterhalt ausländischer Studierender während der Durchführung eines studienbegleitenden Praktikums in einem Unternehmen im Freistaat Sachsen.
  • Förderung in Höhe von EUR 150,00 pro Monat für maximal ein Semester

Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung.

Zuständige Stelle

Hochschule Ihrer Wahl

Voraussetzungen

Grundvoraussetzungen:

Die Studierenden müssen:

  • über einen gültigen Aufenthaltstitel gemäß Aufenthaltsgesetzes verfügen,
  • gemäß Sächsischen Hochschulgesetzes zum Studium an einer sächsischen Hochschule berechtigt sein und
  • die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen können.

Georgius-Agricola-Grundstipendien

  • Gefördert werden ausländische Studienanfängerinnen und Studienanfänger im ersten Hochschulsemester aus denjenigen Staaten, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung in der jeweils geltenden Fassung der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geführt sind.
  • Die Studierenden müssen eine Begabung aufweisen, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lässt.
  • Es solle keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, die einen strate-gischen Wissensabfluss befürchten lassen.
  • Es soll hinreichend Potenzial bestehen, dass die oder der Studierende nach Abschluss der Ausbildung dem sächsischen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Georgius-Agricola-Leistungsstipendien

  • Die Studierenden müssen über die fachlichen, sprachlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen entsprechenden Studienaufenthalt verfügen und die bisher erbrachten Studienleistungen müssen für das Studium anerkennungsfähig sein.
  • Die Studierenden müssen bereits überdurchschnittliche Leistungen im Studium erbracht haben und weiterhin erwarten lassen. Die Studierenden dürfen nicht bereits eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung aus öffentlichen Mitteln erhalten.

Georgius-Agricola-Wirtschaftsstipendien

  • Das Praktikum muss einen Studienbezug nach der jeweiligen Studienordnung aufweisen. Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger muss einen entsprechenden Praktikumsplatz in einem Unternehmen im Freistaat Sachsen nachweisen.
  • Dieses Unternehmen muss sich zu einer monatlichen Zahlung an die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger verpflichtet haben, mindestens in gleicher Höhe des zu gewährenden Stipendiums

Verfahrensablauf

Die zu vergebenden Georgius-Agricola-Stipendien werden von den Hochschulen im Freistaat Sachsen öffentlich ausgeschrieben.

  • Der Antrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller bei der Hochschule zu stellen, an der sie oder er studiert oder die Aufnahme eines Studiums beabsichtigt.
  • Die Hochschule prüft die Zuwendungsvoraussetzungen und gibt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Förder-empfehlungen über die Vergabe der Stipendien.
  • Die Hochschule reicht die Anträge zusammen mit ihrer Förderempfehlung an die Bewilligungsstelle Studentenwerk Freiberg weiter.
  • Die Bewilligungsstelle Studentenwerk Freiberg erlässt den Zuwendungsbescheid an die Zuwendungsempfängerin oder den
  • Zuwendungsempfänger nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und der Förderempfehlung der jeweiligen Hochschule.
  • Die Bewilligungsstelle Studentenwerk Freiberg veranlasst die Auszahlung des Georgius-Agricola-Stipendiums auf das von der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger angegebene Konto mit deutscher IBAN (International Bank Account Number, DE) zum Ersten eines jeden Monats.

Erforderliche Unterlagen

Auskunft erteilt Ihnen die jeweilige Hochschule.

Georgius-Agricola-Grundstipendien

  • Identitätsnachweis,
  • Zulassungsbestätigung zum Studium oder vergleichbare Zusage der Hochschule,
  • Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse,
  • Leistungs- oder Befähigungsnachweis zur Begründung der besonderen Qualifikation

Georgius-Agricola-Leistungsstipendien

  • Identitätsnachweis,
  • Nachweis der bestehenden Immatrikulation,
  • Leistungs- oder Befähigungsnachweis zur Begründung der besonderen Qualifikation,
  • Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse

Georgius-Agricola-Wirtschaftsstipendien

  • Identitätsnachweis,
  • Nachweis der bestehenden Immatrikulation,
  • Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse,
  • Nachweis des Studienbezugs des Praktikums,
  • Nachweis eines vorhandenen Praktikumsplatzes und
  • Nachweis der finanziellen Zusage der Förderung durch das Unternehmen

Frist/Dauer

  • Auskunft erteilt die jeweilige Hochschule.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 28.11.2025

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