Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sie benötigen als Arbeitgeber eine Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Beschäftigter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
- Sie beantragen finanzielle Leistungen.
Sie können die folgenden Leistungen beantragen:
- Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Arbeitgeber, zum Beispiel ein Beschäftigungssicherungszuschuss
- Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
- sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen
Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.
Die tatsächliche Höhe der Förderung ist einzelfallbezogen.
Zuständige Stelle
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), Integrationsamt
Voraussetzungen
- Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
- Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen oder
- Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.
Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen.
- Sie füllen das Antragsformular aus.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
- Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Dienststelle vor Ort an.
- Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung, zum Beispiel ein Arbeitsvertrag
- Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
Je nach Art Ihres Anliegens können weitere Unterlagen notwendig sein. Sie werden im Antragsverfahren entsprechend informiert.
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vorab einreichen. Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder erbrachte Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
- § 185 Absatz 3 Nummer 2 a bis 2 e Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Aufgaben des Integrationsamtes
- § 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) – Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
- §§ 26 bis 27 SchwbAV
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 01.12.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.