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Förderung für Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie für Kindertageseinrichtungen teambezogene Fortbildungen durchführen wollen, die der praxisnahen Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans sowie der Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit dienen und/oder die Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres unterstützen, können Sie dafür eine Förderung beantragen.

Höhe der Förderung:

  • Die Zuwendung kann einmal pro Kindertageseinrichtung pro Kalenderjahr als Festbetragsfinanzierung gewährt werden.
  • Die Höhe der Förderung beträgt für maximal 24 Seminareinheiten (SE) 45 Minuten bis zu 40 Euro pro Seminareinheit. Darin enthalten sind Honorare einschließlich Reisekosten der Honorarkräfte.
  • Die Höhe der maximalen Förderung je Fortbildung beträgt (24 SE x 40 EUR =) 960 EUR.

Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung.

Zuständige Stelle

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale und freie Träger von Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Die Fortbildung findet in der Regel in Räumen des Zuwendungsempfängers statt.
  • In der Kindertageseinrichtung des Zuwendungsempfängers wird keine pädagogische Maßnahme gemäß Abschnitt 4 dieser Richtlinie gefördert.

Verfahrensablauf

Onlineantrag

Den Antrag erstellen Sie im Förderportal Sachsen, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst bei BundID oder MeinUnternehmensKonto (MUK) registrieren.

  • Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag (siehe –> Onlineantrag) und melden Sie sich mit Ihrer BundID oder MUK an.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Sie erhalten eine automatische Mitteilung über den Antragseingang an die angegebene E-Mail-Adresse.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis ebenfalls über das Förderportal Sachsen ein.

Erforderliche Unterlagen

  • Elster-Zertifikat Ihrer Organisation (für das MUK)
  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und PIN (für BundID),
  • soweit zutreffend: aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug und Außenvertretungsvollmacht, aktuelle Vereinssatzung oder Gesellschaftervertrag, aktuelle Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Trägers durch das Finanzamt,
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Angaben zu den teilnehmenden Kindertageseinrichtungen (Name, Adresse)
  • Angaben zu den Honorarkräften, Qualifikationsnachweise
  • Angaben zum inhaltlichen und zeitlichen Ablauf der geplanten Fortbildung

Frist/Dauer

Antragsfrist: 30. November des Vorjahres

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 14.01.2026

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