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Zahnmedizinstudium im Rahmen der Landzahnarztförderung (Landzahnarztquote), Online-Bewerbung abgeben

Allgemeine Informationen

Sie wollen Zahnmedizin studieren? Sie haben überdies Interesse an einer zahnärztlichen Tätigkeit, insbesondere im ländlichen Raum im Freistaat Sachsen? Dann haben Sie die Gelegenheit, sich über Amt24 online auf einen Studienplatz der Zahnmedizin im Freistaat Sachsen zu bewerben.

Im Freistaat Sachsen werden zum Wintersemester 2026/2027 erstmals 8,1 Prozent der Studienplätze der Zahnmedizin an angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte beziehungsweise Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie vergeben, die nach Abschluss des Studiums in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten im Freistaat Sachsen tätig sein wollen.

Hier können Sie sich für einen dieser Studienplätze bewerben. Für die Zulassung gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung. Es wird ein eigenes Auswahlverfahren durchgeführt. Dieses besteht aus zwei Stufen.

2-stufiges Auswahlverfahren

In der ersten Stufe werden insgesamt fünf im Sächsischen Landzahnarztgesetz definierte Kriterien bewertet. Dabei finden bereits Aspekte Berücksichtigung, die für eine zahnärztliche Tätigkeit in ländlichen beziehungsweise unterversorgten Gebieten wichtig sind und die auf Ihre Motivation für die Tätigkeit als Zahnärztinnen und Zahnärzte beziehungsweise Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie auf dem Land schließen lassen.

Neben Ihrer Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und dem Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Eignungstests kann bei der Vergabe der Plätze auch eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder ein bereits ausgeübter Beruf berücksichtigt werden. Auch bestimmte freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten werden positiv angerechnet.

In der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens finden Auswahlgespräche statt.

Verpflichtung auf 10 Jahre

Im Gegenzug wird von Ihnen erwartet, dass Sie nach Ihrem Studium eine gemäß der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte erforderliche Vorbereitungszeit im Freistaat Sachsen ableisten oder eine Weiterbildung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gemäß Weiterbildungsverordnung für die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Freistaat Sachsen absolvieren. Anschließend müssen Sie mindestens mit einem vollen Versorgungsauftrag für 10 Jahre als Vertragszahnärztin oder -zahnarzt beziehungsweise als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in einem Gebiet tätig sein, für das ein besonderer öffentlicher Bedarf festgestellt wurde.

Um dies abzusichern, schließt der Freistaat Sachsen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Ihnen ab. Darin wird unter anderem auch die Regelung einer Vertragsstrafe enthalten sein. Die Höhe der Vertragsstrafe ist bereits im Sächsischen Landzahnarztgesetz festgelegt. Sie beträgt EUR 250.000 und wird fällig, wenn Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen. Dies sollten Sie bei der Entscheidung für eine Bewerbung und Ihrer zukünftigen Lebensplanung berücksichtigen.

ZAHNMedizinstudium in Dresden oder Leipzig

Als Studienorte kommen Dresden oder Leipzig in Betracht. Sie können einen Wunschort angeben. Eine Garantie auf Ihren Wunschort besteht nicht. Je besser Ihr Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens ist, desto höher ist Ihre Chance, dass Ihr Wunsch berücksichtigt wird.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 29

Voraussetzungen

Achtung! Die Voraussetzungen müssen bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorliegen, Sie können die Abschlüsse und den Test nicht nachträglich ablegen.

  • eine der folgenden Hochschulzugangsberechtigungen für den Studiengang Zahnmedizin:
    • Allgemeine Hochschulreife (in der Regel nachgewiesen durch das Abitur),
    • Fachgebundene Hochschulreife – Fachrichtung Gesundheit,
    • Hochschulzugangsberechtigung aufgrund Aufstiegsfortbildung oder beruflicher Qualifikation oder
    • im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung
  • Testergebnis des fachspezifischen Studierfähigkeits- und Berufseignungstest (obligatorisch: Test für Medizinische Studiengänge der ITB Consulting GmbH, Bonn)
  • Registrierung im Webportal des dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung

Verfahrensablauf

Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein Konto (BundID für natürliche Personen beziehungsweise MUK - Mein Unternehmenskonto - für juristischen Personen wie Unternehmen und Behörden).

Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zur Online-Bewerbung und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (siehe –> Erforderliche Unterlagen).
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Online-Bewerbung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Eingangsbestätigung zu Ihrer Bewerbung finden Sie im Posteingang Ihres Kontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

Hinweis: Informationen zum weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens und Details zu den Unterlagen erhalten Sie im Internetauftritt der Landesdirektion Sachsen (siehe –> Weiterführende Informationen).

Erforderliche Unterlagen

Achtung! Ausweis, Hochschulzugangsberechtigung und Abschlusszeugnisse werden als amtlich beglaubigte Kopien benötigt.

Als elektronische Nachweise sind der Online-Bewerbung beizufügen:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis- oder Reisepass)
  • bei Minderjährigen: Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreter
  • Nachweis über Ihre Hochschulzugangsberechtigung

soweit vorliegend, auch diese elektronischen Nachweise:

  • Nachweis über eine einschlägig abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einschlägig abgeschlossenes Studium (in Frage kommende Berufsausbildungen und Studiengänge siehe Anlage 1 des Sächsischen Landzahnarztgesetzes)
  • Nachweis über eine einschlägige Berufstätigkeit und deren Dauer – von dieser können maximal zwei Jahre berücksichtigt werden
  • Nachweis über eine Tätigkeit nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Zivildienstegesetz
  • Nachweis über eine mindestens einjährige aktive Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Beispiele siehe Anlage 3 des Sächsischen Landzahnarztgesetzes)

Vor dem Auswahlgespräch sind (zweite Stufe des Auswahlverfahrens) nach Aufforderung folgende Nachweise in Papierform vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • bei einschlägiger Berufsausbildung oder einschlägigem Studienabschluss: das Abschlusszeugnis

Bei nicht in deutscher Sprache verfassten Unterlagen: amtliche deutsche Übersetzung

Bei ausländischen Ausbildung- und Studienabschlüssen: Nachweis der Gleichwertigkeit in geeigneter Form

Frist/Dauer

  • Bewerbungszeitraum: im ersten Jahr: 23.03. bis 15.04.2026
  • In allen anderen Jahren: 15.01. bis zum letzten Tag des Monats Februar eines jeden Jahres

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 10.03.2026

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Ortsauswahl

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