Schaf- und Ziegenhaltung, Förderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Halter von Schafen und/oder Ziegen mit Weidehaltung zur Grünlandnutzung und –pflege sind, können Sie eine Förderung beantragen.
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für die Haltung von Schafen und Ziegen zur Bewirtschaftung von Grünlandflächen und zur Offenhaltung der Landschaft.
Höhe der Förderung:
- Der Fördersatz beträgt bis zu EUR 55,00 je Schaf oder beziehungsweise Ziege und Jahr. Der Betrag wird jedes Jahr neu und einheitlich in Abhängigkeit der zu fördernden Gesamttierzahl und den verfügbaren Haushaltsmitteln festgelegt.
- Bagatellgrenze: Zuwendungen werden ab einem Mindesttierbestand von 37 Schafen beziehungsweise Ziegen gewährt.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat 33 - Förderung
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Haltende von Schafen beziehungsweise Ziegen mit Weidehaltung zur Grünlandnutzung und –pflege
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Antragstellende müssen über einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren die beantragte Anzahl von Schafen/Ziegen während des Haltungszeitraums vom 1. April bis 15. September insbesondere auf Grünlandflächen weiden und wolfsabwehrende Maßnahmen aufrechterhalten.
- Die Haltung der Tiere muss im eigenen Betrieb erfolgen.
- Zuwendungsfähige Tiere müssen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres über neun Monate alt gewesen sein.
- Zuwendungen werden ab einem Mindesttierbestand von 37 Tieren gewährt.
Verfahrensablauf
Onlineantrag
Den Antrag erstellen Sie im Förderportal Sachsen, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst bei BundID oder Mein UnternehmensKonto (MUK) registrieren.
- Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag (siehe –> Onlineantrag) und melden Sie sich mit Ihrer BundID oder MUK
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen)
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Sie erhalten eine automatische Mitteilung über den Antragseingang an die angegebene E-Mail-Adresse.
- Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis ebenfalls über das Förderportal Sachsen ein.
Erforderliche Unterlagen
Unbedingt erforderliche und dem Antrag hinzuzufügende Unterlagen und Informationen, die für eine Antragstellung benötigt werden, sind
- Elster-Zertifikat Ihrer Organisation (für das Mein Unternehmenskonto)
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und PIN (für BundID)
- Betriebsnummer (BNR) 10
- Beitragsbescheid der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) über den zum Stichtag 1. Januar des Antragsjahres gemeldeten Tierbestand
Frist/Dauer
- Frist für Antragstellung: 31.03. des Antragsjahres
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 29.01.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.