Untersuchungsstelle für Trinkwasser, Zulassung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Trinkwasser gemäß der Trinkwasserverordnung untersuchen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Voraussetzungen
- Akkreditierung als Prüflaboratorium von einer nationalen Akkreditierungsstelle
- mindestens einmal jährlich erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsprogrammen
- Einhaltung der Vorgaben zu den Untersuchungsverfahren
Verfahrensablauf
Die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle können Sie online über Amt24, per E-Mail oder in Papierform beantragen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Bei Nachfragen zu den eingereichten Unterlagern nimmt die zuständige Stelle Kontakt zu Ihnen auf.
- Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle als Bescheid.
Erforderliche Unterlagen
- Name, Anschrift, Kontaktdaten der Untersuchungsstelle
- Benennung der fachlichen Leitung, der Stellvertretung und der Prüfzeichnungsberechtigten (Name, Qualifikation, Funktion)
- Darstellung der Organisationsstruktur der Untersuchungsstelle (zum Beispiel Organigramm)
- Erlaubnis nach § 44 Infektionsschutzgesetz bei erlaubnispflichtigen mikrobiologischen Untersuchungen
- Akkreditierungsurkunde mit Anlagen und Akkreditierungsbescheid
- Auflistung der Prüfgebiete mit den dazugehörigen akkreditierten Parametern und Untersuchungsverfahren sowie bei Stoffgruppen Auflistung von Einzelsubstanzen (zum Beispiel PAK oder PSM)
- Auflistung der Probennehmer (Vorname, Name)
- Liste eventueller Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer müssen ebenfalls zugelassen sein) mit Angaben zu Name der Einrichtung, Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort/Ortsteil) und Akkreditierungsurkunde (Bezeichnung)
- Nachweis der Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen (Ringversuche) im Trinkwassersektor (nicht älter als ein Jahr)
- Unparteilichkeits- und Integritätserklärung
- Einverständniserklärung zur Speicherung der Antragsdaten und Nutzung der Daten für die Abwicklung der Aufnahme in die Landesliste, Veröffentlichung von Name der Untersuchungsstelle, Kontaktdaten (Anschrift und Telefon) und Untersuchungsbereich im Amtsblatt und im Internet
- Einverständnis zur Durchführung einer Laborbegehung im Bedarfsfall
Frist/Dauer
- Antragsfrist: keine
- Nach der Zulassung müssen Sie die erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen jährlich bei der Landesdirektion Sachsen einreichen.
Kosten
- EUR 155,00 bis 630,00
Rechtsgrundlage
- § 39, 40 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Verbindung mit § 15 Trinkwasserverordnung alte Fassung
- § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sächsisches Gesundheitsdienstgesetz (SächsGDG) – Behördenstruktur, Zuständigkeiten, fachliche Eignung
- § 3 Absatz 1, 13 Absatz 1 Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) – Verwaltungskostenpflicht
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), laufende Nummer 73, Tarifstelle 12 – Öffentlicher Gesundheitsdienst/Amtsärztliche Tätigkeiten
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 08.04.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.