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Untersuchungsstelle für Trinkwasser, Zulassung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Trinkwasser gemäß der Trinkwasserverordnung untersuchen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung.

Zuständige Stelle

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Voraussetzungen

  • Akkreditierung als Prüflaboratorium von einer nationalen Akkreditierungsstelle
  • mindestens einmal jährlich erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsprogrammen
  • Einhaltung der Vorgaben zu den Untersuchungsverfahren

Verfahrensablauf

Die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle können Sie online über Amt24, per E-Mail oder in Papierform beantragen.

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Bei Nachfragen zu den eingereichten Unterlagern nimmt die zuständige Stelle Kontakt zu Ihnen auf.
  • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle als Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  1. Name, Anschrift, Kontaktdaten der Untersuchungsstelle
  2. Benennung der fachlichen Leitung, der Stellvertretung und der Prüfzeichnungsberechtigten (Name, Qualifikation, Funktion)
  3. Darstellung der Organisationsstruktur der Untersuchungsstelle (zum Beispiel Organigramm)
  4. Erlaubnis nach § 44 Infektionsschutzgesetz bei erlaubnispflichtigen mikrobiologischen Untersuchungen
  5. Akkreditierungsurkunde mit Anlagen und Akkreditierungsbescheid
  6. Auflistung der Prüfgebiete mit den dazugehörigen akkreditierten Parametern und Untersuchungsverfahren sowie bei Stoffgruppen Auflistung von Einzelsubstanzen (zum Beispiel PAK oder PSM)
  7. Auflistung der Probennehmer (Vorname, Name)
  8. Liste eventueller Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer müssen ebenfalls zugelassen sein) mit Angaben zu Name der Einrichtung, Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort/Ortsteil) und Akkreditierungsurkunde (Bezeichnung)
  9. Nachweis der Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen (Ringversuche) im Trinkwassersektor (nicht älter als ein Jahr)
  10. Unparteilichkeits- und Integritätserklärung
  11. Einverständniserklärung zur Speicherung der Antragsdaten und Nutzung der Daten für die Abwicklung der Aufnahme in die Landesliste, Veröffentlichung von Name der Untersuchungsstelle, Kontaktdaten (Anschrift und Telefon) und Untersuchungsbereich im Amtsblatt und im Internet
  12. Einverständnis zur Durchführung einer Laborbegehung im Bedarfsfall

Frist/Dauer

  • Antragsfrist: keine
  • Nach der Zulassung müssen Sie die erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen jährlich bei der Landesdirektion Sachsen einreichen.

Kosten

  • EUR 155,00 bis 630,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 08.04.2026

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