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Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, Genehmigung beantragen

Allgemeine Informationen

Sie möchten ein Busunternehmen für den Gelegenheitsverkehr betreiben? Dann müssen Sie dafür eine Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Wenn Sie mit Ihrem Busunternehmen Fahrten im Gelegenheitsverkehr anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Eine Fahrt im Gelegenheitsverkehr muss:

  • an den Ausgangsort zurückführen
  • die Reisestrecke im Vorfeld festlegen
  • für alle Mitreisenden gleich gelten
  • mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
  • nur einen Fahrschein für die gesamte Fahrt anbieten

Sie erhalten die Genehmigung für bis zu 10 Jahre. Anschließend müssen Sie eine Verlängerung beantragen.

Für grenzüberschreitende Fahrten benötigen Sie mit der EU-Gemeinschaftslizenz eine weitere Genehmigung.

Wenn Sie lediglich Fahrten im Gelegenheitsverkehr vermitteln, diese aber nicht selbst durchführen, brauchen Sie keine Genehmigung.

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person können nachweisen, dass Sie zuverlässig sind.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
  • Sie haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.

Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen zu erhalten:

  • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

Wiedererteilung, Übertragung und Erweiterung

Neben der Beantragung der Genehmigung (Ersterteilung) können Sie bei der zuständigen Stelle auch die Wiedererteilung, Übertragung und Erweiterung der Genehmigung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Angaben zu:
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zu Ihrer fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung

Weitere Unterlagen können von der zuständigen Stelle angefordert werden.

Frist/Dauer

  • Geltungsdauer: 10 Jahre

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 29.04.2026

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