Spielhallen- und Wettbürobetreiber, Bericht bei der Landesdirektion Sachsen vorlegen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Als Betreiber von Spielhallen und Wettbüros müssen Sie der zuständigen Stelle alle zwei Jahre einen Bericht einschließlich Sozialkonzept vorlegen. In dem Bericht müssen Sie die Auswirkungen des von Ihnen angebotenen Glücksspiels auf das Spielverhalten und auf die Entstehung von Glücksspielsucht darstellen sowie den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz beurteilen.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 24
Voraussetzungen
- glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle beziehungsweise für die Vermittlung von Sportwetten liegt vor
Verfahrensablauf
Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein MUK - Mein Unternehmenskonto - für juristischen Personen wie Unternehmen und Behörden.
- Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Eingabe ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
Eine Bestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Kontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
Ist der Onlinedienst nicht nutzbar, stehen Ihnen alternativ Formulare zur Verfügung (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind im jeweiligen Berichtsformular aufgeführt.
Frist/Dauer
Einreichung: alle 2 Jahre
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 6 Absatz 2 Nummer 9 und 10 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) – Sozialkonzept
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 12.05.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.