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Spielhallen- und Wettbürobetreiber, Bericht bei der Landesdirektion Sachsen vorlegen

Allgemeine Informationen

Als Betreiber von Spielhallen und Wettbüros müssen Sie der zuständigen Stelle alle zwei Jahre einen Bericht einschließlich Sozialkonzept vorlegen. In dem Bericht müssen Sie die Auswirkungen des von Ihnen angebotenen Glücksspiels auf das Spielverhalten und auf die Entstehung von Glücksspielsucht darstellen sowie den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz beurteilen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 24

Voraussetzungen

  • glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle beziehungsweise für die Vermittlung von Sportwetten liegt vor

Verfahrensablauf

Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein MUK - Mein Unternehmenskonto - für juristischen Personen wie Unternehmen und Behörden.

  • Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
  • Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Eingabe ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.

Eine Bestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Kontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

Ist der Onlinedienst nicht nutzbar, stehen Ihnen alternativ Formulare zur Verfügung (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind im jeweiligen Berichtsformular aufgeführt.

Frist/Dauer

Einreichung: alle 2 Jahre

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 2 Nummer 9 und 10 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) – Sozialkonzept

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 12.05.2026

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