Breitbandausbau – Förderung im Rahmen der "Digitalen Offensive Sachsen" beantragen (RL DiOS 2023)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie "Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023", (Nr. 06817)
Der Freistaat Sachsen gewährt auf Antrag Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus im Freistaat Sachsen.
Zuwendungsempfänger
- kommunale Zusammenschlüsse (Verwaltungsverband und Verwaltungsgemeinschaft, Zweckverband)
- Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden)
- Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft
Gegenstand der Förderung:
- Gegenstand der Förderung ist die Kofinanzierung von förderfähigen Maßnahmen nach Nummer 1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes in der jeweils geltenden Fassung.
- Förderfähig sind Ausgaben zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Nummer 3.1 und für Betreibermodelle gemäß Nummer 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0
Art, Umfang und Höhe der Förderung
- Zuwendungsfähig sind die in dem (mindestens vorläufigen) Fördermittelbescheid der Bundesrepublik Deutschland angesetzten Ausgaben.
- Die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen erhöht die Gesamtförderung auf 100 Prozent.
- Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Hinweise:
- Die RL-DiOS 2023-Mittel sind zusätzliche Hilfen. Sie sind nicht dazu vorgesehen, andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten zu ersetzen. Es sind vorrangig bestehende Förderprogramme der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen.
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Es gelten einheitlich für alle Finanzierungsanteile die Bedingungen der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 31
Voraussetzungen
Fördermittelbescheid nach der Gigabit-RL 2.0.
Verfahrensablauf
Onlineantrag
- Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag (siehe –> Onlineantrag) und melden Sie sich über Ihren MUK-Zugang an.
- Halten Sie alle im Onlinedienst genannten Unterlagen als elektronische Kopien bereit.
- Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
Erforderliche Unterlagen
- zur Antragstellung: keine
- zur Bescheidung: Fördermittelbescheid des Bundes nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Achtung! Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihr Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist oder Ihnen deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn vorliegt. Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages beispielsweise zählt bereits als Beginn.
Kosten
für die Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 (RL DiOS 2023)
- Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)
- Gigabit-Rahmenregelung
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 02.09.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.