Skip to content

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Projekte mit überregionaler Bedeutung, Modellprojekte oder Fachtagungen beantragen

Allgemeine Informationen

Projekt mit überregionaler Bedeutung oder Modellprojekt im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Wenn Sie ein Projekt mit überregionaler Bedeutung oder ein Modellprojekt anbieten möchten, können Sie dafür eine Förderung beantragen.

Höhe der Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung:

  • In der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Personalausgaben jeweils bezogen auf eine im Kalenderjahr ganzjährig vollbeschäftigte Person, den Arbeitgeberbruttobetrag und die Entwicklungsstufe 3 der Entgeltgruppen Projektleitung E 15 TV-L, Wiss. Projektmitarbeit mit HA oder Master E 14 TV-L, Projekt-MA mit mind. Fachhochschulabschluss E 11 TV-L, Projekt-MA mit Berufsabschluss E 7 TV-L, Projekthilfskraft E 2 TV-L
  • Projektbezogene Sachausgaben
  • Reisekosten entsprechend dem Sächsischen Reisekostengesetz
  • Verwaltungspauschale in Höhe von bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fachtagung im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Wenn Sie eine Fachtagung im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege anbieten möchten, können Sie dafür eine Förderung beantragen.

Höhe der Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung:

  • In der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben
  • Bis zu EUR 40,00 pro Tag und Teilnehmer
  • Mindestens EUR 2.000, höchstens EUR 5.000

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.

Zuständige Stelle

Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Jugendhilfe.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Vorlage eines fachlich begründeten Konzeptes, eines Projektablaufplanes, eines Ausgaben- und Finanzierungsplanes
  • Konzept für eine wissenschaftliche Begleitung und Bewertung, je nach Art und Umfang des Projekts
  • Aussagen zu geplanten Veröffentlichungen und zur Nachnutzung der Ergebnisse

Verfahrensablauf

Onlineantrag

Den Antrag erstellen Sie im Förderportal Sachsen, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst bei „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) registrieren.

  • Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag (siehe –> Onlineantrag) und melden Sie sich mit Ihrem MUK-Zertifikat an.
  • Füllen Sie alle Datenfelder aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Sie erhalten eine automatische Mitteilung aus dem Förderportal Sachsen über Ihren eingereichten Antrag an die im MUK-Zertifikat angegebene E-Mail-Adresse.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis ebenfalls über das Förderportal Sachsen ein.

Erforderliche Unterlagen

Falls noch nicht bei der Bewilligungsstelle vorliegend:

  • Aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug und gegebenenfalls Unterschriftsvollmacht
  • Aktuelle Satzung oder Gesellschaftervertrag
  • Aktuelle Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Trägers durch das Finanzamt

Projekt mit überregionaler Bedeutung oder Modellprojekt im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

  • Qualifikationsnachweis Ihrer Fachkräfte
  • Fachlich begründetes Konzept, Projektablaufplan und Ausgabenplan und Finanzierungsplan sind Bestandteil des Antragsformulars
  • Vorlagen der Bewilligungsstelle für den Projektablaufplan, den Einsatz je Fachkraft sowie den Einsatz der Honorarkräfte sind dem Antrag als Anlage beizufügen

Fachtagung im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

  • Fachlich begründetes Konzept
  • Projektablaufplan
  • Aussagen zu geplanten Veröffentlichungen und Nachnutzung der Ergebnisse des Fachtages
  • Ausgabenplan (Finanzierungsplan ist Bestandteil des Antragsformulars)

Frist/Dauer

  • Antragsfrist: 30. November des aktuellen Kalenderjahres für das Folgejahr

Sie können den Onlineantrag im Förderportal Sachsen voraussichtlich ab dem 1. Oktober des aktuellen Kalenderjahres für das Folgejahr aufrufen. Nach Ablauf der Antragsfrist können ausschließlich Antragskorrekturen eingereicht werden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 25.08.2026

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):