Kindertageseinrichtungen freier Träger – Fachberatung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Fachberatungen freier Träger nach der Sächsischen Kita-Qualitätsrichtlinie (SächsKitaQualiRL), Nr. 04621
Wenn Sie eine Fachberatung für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft nach der Sächsischen Kita-Qualitätsrichtlinie anbieten möchten, können Sie dafür eine Förderung beantragen.
Voraussetzung für eine Förderung ist es, dass die Fachberatung vor Ort in den Kindertageseinrichtungen stattfindet und Aufgaben gemäß den Empfehlungen des Landesjugendamtes Sachsen beinhaltet.
Art der Förderung
Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)
Höhe / Bedingungen
- bis zu EUR 30.000 für eine im Kalenderjahr ganzjährig vollbeschäftigte Fachkraft
- die Fachkraft führt mindestens 100 Fachberatungen vor Ort in 20 bis 25 Kindertageseinrichtungen durch (für Teilzeitkräfte anteilig reduziert)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.
Zuständige Stelle
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- freie Träger von Kindertageseinrichtungen und deren Verbände
- in begründeten Einzelfällen: Träger der freien Jugendhilfe, die keine Träger von Kindertageseinrichtungen sind
Weitere Voraussetzungen:
- Fachkräfte verfügen über einen Abschluss gemäß § 4 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte.
- Fachkräfte sind bei Ihnen mit mindestens 40 Prozent einer vollzeitbeschäftigten Fachkraft fest angestellt.
- Fachberatungen werden in den Kindertageseinrichtungen vor Ort geleistet und sind auf die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit ausgerichtet.
- Eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft ist für 20 bis 25 Kindertageseinrichtungen zuständig, teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig.
Verfahrensablauf
Den Antrag erstellen Sie im Förderportal Sachsen, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst bei „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) registrieren.
- Folgen Sie dem Link oben zum –> Onlineantrag und melden Sie sich mit Ihrem MUK-Zertifikat an.
- Füllen Sie alle Datenfelder aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
Sie erhalten eine automatische Mitteilung aus dem Förderportal Sachsen über Ihren eingereichten Antrag an die im MUK-Zertifikat angegebene E-Mail-Adresse.
Prüfung und Auszahlung
- Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis ebenfalls über das Förderportal Sachsen ein.
Erforderliche Unterlagen
- Pädagogisches Konzept zur Fachberatung
- detaillierter Arbeitsplan zur Fachberatung
- Übersicht der Kindertageseinrichtungen
- Abschluss und beruflicher Werdegang der Fachkräfte
Falls noch nicht bei der Bewilligungsstelle vorliegend:
- Aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug und gegebenenfalls Unterschriftsvollmacht
- Aktuelle Satzung oder Gesellschaftervertrag
- Aktuelle Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Trägers durch das Finanzamt
Frist/Dauer
Antragsfrist: 30.11. des aktuellen Kalenderjahres für das Folgejahr (Verfügbarkeit Online-Antrag: voraussichtlich ab 01.10.)
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Abschnitt 2 Sächsische Kita-Qualitätsrichtlinie (SächsKitaQualiRL) – Fachberatung für Kindertageseinrichtungen freier Träger
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 25.08.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.