Kindertageseinrichtungen – Fortbildungen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie für Kindertageseinrichtungen teambezogene Fortbildungen nach der sächsischen Kita-Qualitätsrichtlinie durchführen wollen, können Sie dafür eine Förderung beantragen.
Voraussetzung für eine Förderung ist es, dass die Fortbildungen der praxisnahen Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans dienen, die Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres unterstützen und zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit beitragen.
Art der Förderung
Festbetragsfinanzierung
Höhe
einmal pro Kindertageseinrichtung je Kalenderjahr:
- für maximal 24 Seminareinheiten (SE) á 45 Minuten bis zu EUR 40,00 pro Seminareinheit
- maximale Förderung je Fortbildung: (24 SE x EUR 40,00) EUR 960,00.
In den Beträgen enthalten sind die Honorarausgaben einschließlich Reisekosten der Honorarkräfte.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.
Zuständige Stelle
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- kommunale und freie Träger von Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen.
Weitere Voraussetzungen:
- Die Fortbildung findet in der Regel in Räumen des Zuwendungsempfängers statt.
- In der Kindertageseinrichtung des Zuwendungsempfängers wird keine pädagogische Maßnahme oder pädagogisches Projekt gemäß Abschnitt 4 der Sächsischen Kita-Qualitätsrichtlinie gefördert.
Verfahrensablauf
Den Antrag erstellen Sie im Förderportal Sachsen, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst bei "Mein Unternehmenskonto" (MUK) registrieren.
- Folgen Sie dem Link oben zum –> Onlineantrag und melden Sie sich mit Ihrem MUK-Zertifikat an.
- Füllen Sie alle Datenfelder aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
Sie erhalten eine automatische Mitteilung aus dem Förderportal Sachsen über Ihren eingereichten Antrag an die im MUK-Zertifikat angegebene E-Mail-Adresse.
Prüfung und Auszahlung
- Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis ebenfalls über das Förderportal Sachsen ein.
Erforderliche Unterlagen
Falls noch nicht bei der Bewilligungsstelle vorliegend:
- Aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug und gegebenenfalls Unterschriftsvollmacht
- Aktuelle Satzung oder Gesellschaftervertrag
- Aktuelle Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Trägers durch das Finanzamt
- Eigenerklärung je Honorarkraft
Frist/Dauer
Antragsfrist: 30.11. des aktuellen Kalenderjahres für das Folgejahr (Verfügbarkeit Online-Antrag: voraussichtlich ab 01.10.)
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Teil 2 Abschnitt 3 Nummer 1 Buchstabe a Sächsische Kita-Qualitätsrichtlinie (SächsKitaQualiRL) – Gegenstand der Förderung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 25.08.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.