Kindertageseinrichtungen – pädagogische Maßnahmen und Projekte beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für pädagogische Maßnahmen und Projekte nach der Sächsischen Kita-Qualitätsrichtlinie (SächsKitaQualiRL), Nr.
Pädagogisches Projekt
Wenn Sie pädagogische Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen zur praxisnahen Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans und der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres anbieten möchten, die der Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen dienen und innovative Handlungsansätze erkennen lassen, können Sie dafür eine Förderung beantragen.
Art der Förderung
Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)
Höhe/Bedingungen
- bis zu EUR 500,00 für Honorare einschließlich Reisekosten (bis zu EUR 40,00 pro Seminareinheit á 45 Minuten)
- einmalig bis zu EUR 1.000 für pädagogisches projektbezogenes Verbrauchsmaterial und projektbezogene Ausstattungsgegenstände
Die Zuwendung kann einmal pro Einrichtung aller zwei Kalenderjahre im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt werden.
Praxisorientierter Fachaustausch
Wenn Sie einen praxisorientierten Fachaustausch zwischen pädagogischen Fachkräften verschiedener Kindertageseinrichtungen anbieten möchten, der das Anliegen verfolgt, die Handlungskompetenz der pädagogischen Fachkräfte zu erweitern, können Sie dafür eine Förderung beantragen.
Art der Förderung
Festbetragsfinanzierung
Höhe
- bis zu EUR 15.000 für Personalausgaben für eine pädagogische, mit der Koordination und inhaltlichen Gestaltung des Fachaustausches befasste Fachkraft von bis zu 0,2 Vollzeitäquivalenten
- bis zu EUR 2.900 für projektbezogene Ausgaben für pädagogisches Material und Ausstattung
- bis zu EUR 500,00 für projektbezogene Reisekosten der Projektfachkraft entsprechend Sächsischem Reisekostengesetz
- bis zu EUR 1.500 für eine Verwaltungspauschale
Zuständige Stelle
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Kindertageseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen
Pädagogisches Projekt- Fachlich begründete Maßnahmekonzeption (als Bestandteil des Antragsformulars)
- Zeitlicher Projektablaufplan (als Bestandteil des Antragsformulars)
- Durchführung von Fortbildungen zum Projektthema durch eine Honorarkraft in einem zeitlichen Umfang von mindestens 8 Seminareinheiten á 45 Minuten in der Kindertageseinrichtung
- In der Regel Ausschluss thematischer Wiederholungen
Praxisorientierter Fachaustausch
- Vorlage einer Stellungnahme des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur beantragten Maßnahme
- Vorlage der Konzeption der Einrichtung
- Vorlage der Konzeption des Fachaustauschs mit ausführlicher Beschreibung des gewählten pädagogischen Schwerpunktes und Darstellung der dafür vorhandenen Kompetenzen des Teams, inklusive Referenzen (zum Beispiel Träger, Spitzenverband, Elternrat, Kooperationspartner)
- Nachweis, dass das eingesetzte Personal über einen Berufsabschluss gemäß § 1 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte verfügt und mit mindestens 0,1 VzÄ für das Projekt in der Kindertageseinrichtung tätig ist
- Vorhandensein eines geeigneten Raumes für Besucher im Rahmen des kollegialen Austauschs
- Bereitschaft zur Durchführung von mindestens 20 Angeboten des praxisorientierten Fachaustauschs im Projektzeitraum
Verfahrensablauf
Den Antrag erstellen Sie online im Förderportal Sachsen, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst bei "Mein Unternehmenskonto" (MUK) registrieren.
- Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag (siehe –> Onlineantrag) und melden Sie sich mit Ihrem MUK-Zertifikat an.
- Füllen Sie alle Datenfelder aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
Sie erhalten eine automatische Mitteilung aus dem Förderportal Sachsen über Ihren eingereichten Antrag an die im MUK-Zertifikat angegebene E-Mail-Adresse.
Prüfung und Auszahlung
- Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis ebenfalls über das Förderportal Sachsen ein.
Erforderliche Unterlagen
Pädagogisches Projekt
- Fachlich begründete Maßnahmekonzeption (als Bestandteil des Antragsformulars)
- Zeitlicher Projektablaufplan (als Bestandteil des Antragsformulars)
Praxisorientierter Fachaustausch
- Stellungnahme des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur beantragten Maßnahme
- Konzeption der Einrichtung
- Konzeption des Fachaustauschs
- Nachweis, dass das einzusetzende Personal über einen Berufsabschluss gemäß § 1 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte verfügt
- Nachweis, dass das einzusetzende Personal mit mindestens 0,1 VZÄ für das Projekt in der Kindertageseinrichtung tätig ist
für freie Träger:
- Aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug und gegebenenfalls Unterschriftsvollmacht
- Aktuelle Satzung oder Gesellschaftervertrag
- Aktuelle Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Trägers durch das Finanzamt
Frist/Dauer
- Antragsfrist: 30. November des aktuellen Kalenderjahres für das Folgejahr
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Teil 2 Abschnitt 4 Sächsische Kita-Qualitätsrichtlinie (SächsKitaQualiRL) – Pädagogische Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in Kindertageseinrichtungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 25.08.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.