Skip to content

Kindertagesbetreuung – Lernwerkstätten-Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Fortbildungen in Form von Lernwerkstätten nach der Sächsischen Kita-Qualitätsrichtlinie (SächsKitaQualiRL), Nr.

Wenn Sie Fortbildungen in Form von Lernwerkstätten anbieten möchten, welche am Bildungsverständnis des sächsischen Bildungsplans ausgerichtet sind, können Sie dafür eine Förderung beantragen.

Art der Förderung
Festbetragsfinanzierung (Projektförderung)

Höhe

  • bis zu EUR 60,00 pro Tag und Teilnehmer/-in
  • bis zu EUR 1.500 als einmaliger Ausstattungs- und Sachkostenzuschuss pro Lernwerkstattkonzept

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.

Zuständige Stelle

Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

  • kommunale oder rechtsfähige freie Träger, die im Bereich der Fortbildung auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung tätig sind

Weitere Voraussetzungen:

  • fachlich fundiertes Konzeptes zum Bildungsangebot der Lernwerkstatt
  • Ausschreibung der Angebote nach dem Lernwerkstattkonzept auf dem Kita-Bildungsserver (siehe –> Weitere Informationen)
  • Teilnehmerzahl pro Angebot bis zu 18 Personen
  • Teilnehmerbeitrag maximal bis zu EUR 35,00 pro Tag und Teilnehmer/-in

Verfahrensablauf

Den Antrag erstellen Sie im Förderportal Sachsen, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst bei „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) registrieren.

  • Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag (siehe –> Onlineantrag) und melden Sie sich mit Ihrem MUK-Zertifikat an.
  • Füllen Sie alle Datenfelder aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Sie erhalten eine automatische Mitteilung aus dem Förderportal Sachsen über Ihren eingereichten Antrag an die im MUK-Zertifikat angegebene E-Mail-Adresse.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis ebenfalls über das Förderportal Sachsen ein.

Erforderliche Unterlagen

  • Fachlich fundiertes Konzept zum Bildungsangebot der Lernwerkstatt
  • Kostenkalkulation pro Lernwerkstatt

Für rechtsfähige freie Träger:

  • Aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug und gegebenenfalls Unterschriftsvollmacht
  • Aktuelle Satzung oder Gesellschaftervertrag
  • Aktuelle Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Trägers durch das Finanzamt

Frist/Dauer

Antragsfrist: 30.11. des aktuellen Kalenderjahres für das Folgejahr (Verfügbarkeit Online-Antrag: voraussichtlich ab 01.10.)

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 25.08.2026

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):