Skip to content

Schwarzarbeit melden

Allgemeine Informationen

​​​​​Wenn Sie Schwarzarbeit vermuten, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Schwarzarbeit begeht, wer in erheblichem Umfang Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder durchführen lässt und dabei gegen seine Pflicht zur Anmeldung des Betriebs verstößt. Dies gilt insbesondere, wenn:

  • das Gewerbe nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde,
  • keine erforderliche Reisegewerbekarte erworben wurde oder
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig ausgeübt wird.
Schwarzarbeit schadet der Allgemeinheit. Sie belastet die Beitrags- und Steuerzahler, schwächt die Sozialsysteme und verhindert den fairen Wettbewerb.
Sollten Sie Hinweise auf Schwarzarbeit haben, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Mithilfe eines Kontakt-Wegweisers lässt sich die für Ihre Meldung zuständige Stelle ermitteln. Hinweise zu Verstößen gegen die Gewerbe- und Handwerksordnung können auch online eingereicht werden.

Neben den örtlichen Behörden bekämpft im Freistaat Sachsen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. Die Mitarbeiter sind dabei Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und haben Polizeibefugnisse.

Zuständige Stelle

  • Gewerbeamt
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll)

Voraussetzungen

Sie haben den Verdacht, dass Schwarzarbeit ausgeübt wird und können dies nachvollziehbar darlegen.

Verfahrensablauf

Verdachtsfälle können Sie direkt beim Zoll oder bei der lokalen Gewerbeaufsichtsbehörde melden.

  • Reichen Sie die Meldung schriftlich per Post oder E-Mail oder durch persönlich nach Terminvereinbarung ein. Soweit für Ihren Ort verfügbar, nutzen Sie das Meldeformular (–> Formulare / Onlineantrag)
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und leitet gegebenenfalls Ermittlungen ein.
  • In der Regel erfolgt keine weitere Rückmeldung zum Fortgang des Verfahrens.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, soweit vorhanden

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

vorläufig freigegeben durch Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.09.2026
Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):