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Bis zur vierten Klasse in den Hort

Der Schulanfang ist für Kinder und deren Familien ein bedeutender Übergang zu einem weiteren wichtigen Lebensabschnitt. Gemeinsam mit Ihren kleinen "Großen" werden Sie sich die Frage stellen: Wie ist die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit geregelt?

Die Zeiten vor und nach dem Unterricht können Ihre Kinder im Hort verbringen. In den ersten Schuljahren ist eine wertschätzende Begleitung und Unterstützung beim Leben und Lernen wichtig, um den Kindern die bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen und sie zu stärken. Gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften und den anderen Kindern werden Ihre Kinder im Hort durch ganzheitliche Bildungsprozesse gestärkt, gefördert und herausgefordert. Der Hort als Bildungseinrichtung bietet zahlreiche Angebote, um die Entwicklung Ihres Kindes zu unterstützen und anzuregen.

In Sachsen gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Zunächst wird die Klassenstufe Eins einen Anspruch auf ganztägige Betreuung erhalten. Dieser Anspruch wächst in den folgenden Jahren auf die weiteren Klassenstufen auf.

In Sachsen ist es Pflichtaufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von schulpflichtigen Kindern zu sorgen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 25.08.2026

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