Pflegefall! Was nun?
Was muss ich tun, wenn der Pflegefall eintritt?
- Kontakt zur Pflegekasse der zu pflegenden Person aufnehmen (angesiedelt bei der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung)
 - Antrag bei der Pflegekasse auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit einreichen. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst Sachsen (MD) ein Gutachten zu erstellen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der MD kommt zu Ihnen.
 - Begutachtung durch den MD vorbereiten (gegebenenfalls Pflegetagebuch führen). Spätestens hier sollte der Hausarzt einbezogen werden.
 - Entscheidung über die Pflegeform (ambulant oder stationär) treffen. In dieser Phase müssen Sie klären, wie die Pflege sichergestellt wird. In Frage kommt:
  
- Pflege durch Angehörige
 - Pflege durch Pflegedienst (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Angehörigen)
 - Unterbringung in einem Pflegeheim
 
 - Klärung der Kostenfrage: Wer zahlt was? Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil. Eigene Einkünfte und Vermögen sowie Unterhaltsleistungen von Angehörigen müssen eventuell eingesetzt werden. Gegebenenfalls zahlt auch die Sozialhilfe.
 - Vertretung der Pflege klären: Wer springt ein, wenn die häusliche Pflege wegen Urlaub oder Krankheit nicht erbracht werden kann?
 
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie im Portal "Pflegenetz Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Portal "Pflegenetz Sachsen"
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt 
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 23.01.2025