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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist – ähnlich wie die Riester-Rente – eine private Leibrentenversicherung. Das bedeutet, dass sie zu einer lebenslangen Rentenzahlung führt. Sie wird auch Basisrente genannt.

Die Rürup-Rente gibt es für Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind. Sie kommt also für Selbstständige oder für gut verdienende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Betracht.

Als förderfähige Sparformen gelten fondsgebundene Versicherungen (Fondspolicen), Fondssparpläne und private Rentenversicherungen.

Staatliche Förderung

Die Förderung besteht darin, dass die Beiträge zur Rürup-Rente bis zu den Höchstbeträgen (für Ledige EUR 29.344, für gemeinsam veranlagte Verheiratete EUR 58.688 im Jahr - Stand: 2025) als Sonderausgaben absetzbar sind.

Besteuerung

Die Rürup-Rente wird – wie die gesetzliche Rente – nachgelagert versteuert. Aktuell wird jedoch nicht die komplette Rentenzahlung zur Berechnung der Steuer herangezogen. Der steuerpflichtige Prozentsatz wurde aufgrund der wiederholt geänderten rechtlichen Grundlagen in der Vergangenheit unterschiedlich festgesetzt. Derzeit liegt der steuerpflichte Prozentsatz für eine Rente, welche im Jahr 2025 beginnt, bei 83,5 Prozent (Stand: 2025). Der steuerpflichtige Prozentsatz steigt derzeit um einen halben Prozentpunkt pro Jahr, sodass 100 Prozent im Jahr 2058 erreicht sein werden.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2025

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