Vermittlerregister
Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung ist erlaubnispflichtig. Möchten Sie auf diesem Gebiet tätig sein, müssen Sie zudem in das Vermittlerregister eingetragen sein.
Details:
- Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
- Eintragung im Vermittlerregister ändern
- Einsicht in das Vermittlerregister
- Erlaubnis für Versicherungsvermittler beantragen
Amt24-Leistungen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 29.01.2025