Leben mit einer Behinderung
Art und Schwere der Behinderung
"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können."
(§ 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX)
Es wird unter anderem zwischen folgenden Behinderungsarten unterschieden:
- Anfallsleiden/Epilepsie
 - Blindheit und Sehbehinderungen
 - chronische und innere Erkrankungen
 - geistige Behinderung
 - Hörschädigung
 - Lernbehinderung
 - Schädigung der Gliedmaßen
 - Schädigung des Skelettsystems
 - seelische Behinderungen
 - Suchtkrankheiten
 
Die Schwere einer Behinderung richtet sich nach ihrem Grad und wird auch in dieser Form klassifiziert.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 25.03.2025