Produkt- und Stoffzulassung
Zum Schutz von Mensch und Natur ist der Umgang mit bestimmten Stoffen und der Vertrieb bestimmter Waren reguliert. Das gilt insbesondere für Arzneimittel, Wirkstoffe oder besonders gefährliche Stoffe, wie beispielsweise radioaktives Material. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 29.01.2025
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anerkennen lassen
 - Produktsicherheit von Stoffen und Stoffgemischen, Verbraucher-Anliegen einbringen
 - Biologische Arbeitsstoffe, Erlaubnis beantragen
 - Biologische Arbeitsstoffe, Tätigkeit anzeigen
 - Inverkehrbringen von giftigen Stoffen oder Zubereitungen Erlaubnis