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Verbraucherrechte
Jeden Tag schließen Sie Kaufverträge ab, sei es beim Zeitungskauf, bei der Anschaffung eines neuen Sofas oder beim Einkauf im Supermarkt. Doch welche Rechte stehen Ihnen als Käuferin oder Käufer zu? Was können Sie tun, wenn sich eine Ware als mangelhaft erweist?
Im Kapitel "Verbraucherrechte" erfahren Sie, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihnen eine gekaufte Ware nicht gefällt oder sich als fehlerhaft herausstellt. So haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, die Ware umzutauschen. Falls die Ware fehlerhaft ist, haben Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 24.03.2026
Umtausch von Waren
Gewährleistung und Garantie
Verbraucherschutz, Beratung und Information
Verbraucher-Telefon (0900 179 7777)
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